Nachbetrachtung der SPD-Fraktion
zur Sitzung des Gemeinderates am 25. November 2004
"Ein Schritt vor, zwei zurück"

Dietrich Unverfehrt
im Dezember 2004


Ein Thema in der letzten Gemeinderatssitzung war die Teilfortschreibung des Regionalplanes im Bereich Leimen-Nord südlich des Stralsunder Ringes. Der Verwaltungsvorschlag sah vor, sich die Möglichkeit eines Ergänzungsstandortes für Einzelhandelsgroßprojekte mit nicht für den innerörtlichen Verkauf bestimmten Waren offen zu halten. Wohlgemerkt: Es ging nur darum, sich diese Option zu erhalten; ob ein solches Projekt jemals realisiert werden darf, wird erst mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes entschieden. Dabei darf keine weitere Konkurrenz für die Geschäfte im Stadtkern entstehen. Eigentlich waren sich alle Fraktionen - mit Ausnahme der GALL, die aus grundsätzlichen Erwägungen gegen die Fortschreibung war - über die Teilfortschreibung einig. Die CDU-Fraktion forderte gar, die Teilfortschreibung auf die Gebiete „Hagen II“ und „Fautenbühl“ zu erweitern. Dieser erweiterte Antrag wurde allerdings mit der Mehrheit des Gemeinderates abgelehnt. Nun sollte man meinen, dass sich die CDU-Fraktion dem ursprünglich, von der SPD-Fraktion unterstützten, Verwaltungsvorschlag anschloss. Mitnichten: Die CDU-Fraktion stimmte – mit Ausnahme ihres Fraktionssprechers - zusammen mit der GALL gegen den Verwaltungsvorschlag, so dass es zu überhaupt keiner Stellungnahme kam. Ob dieses Abstimmungsverhalten eine reine Machtdemonstration oder eher ein Versehen war, bleibt ungeklärt. Bei der Vorberatung im Verwaltungsausschuss jedenfalls hat die CDU dem Vorschlag der Verwaltung noch kritiklos zugestimmt. Es stellt sich die Frage, ob Vorberatungen unter diesen Voraussetzungen überhaupt noch Sinn machen.

Ein weiteres Thema war die Festsetzung der Abwassergebühr. Wie in der vorgelegten Gebührenkalkulation vorgeschlagen, wurde die Abwassergebühr auf 2,10 €/m³ kostendeckend festgesetzt. Es macht keinen Sinn, &xnbsp;die Gebühr nicht kostendeckend festzusetzen, wie es die Mehrheit des Gemeinderates noch im vergangenen Jahr im Vorfeld der Kommunalwahl beschlossen hatte. Damit nimmt man Verluste in Kauf, die spätestens in den darauf folgenden fünf Jahren durch dann noch höhere Gebühren abgedeckt werden müssen.

Unsere Fraktion brachte auch die Möglichkeit einer gesplitteten Abwassergebühr ins Spiel. Momentan ist die Bemessungsgrundlage für die Abwasserbeseitigung die zugeführte Frischwassermenge, die im Normalfall mit der Größe der Familie steigt. Die Entsorgung des Niederschlagswassers richtet sich ebenfalls nach dem Frischwasserverbrauch, unabhängig von der versiegelten Fläche des Grundstücks und damit der eingeleiteten Regenwassermenge. Bei diesem Einheitsgebührenmaßstab nach Trinkwasserverbrauch werden insbesondere Mehrpersonenhaushalte überproportional belastet. Die zunehmende Versiegelung trägt zudem dazu bei, dass die Kosten der Regenwasserbeseitigung ansteigen (Bau von zentralen Regenrückhaltebecken, Vergrößerung der Kanäle etc.). Diese Kosten werden in einem immer größeren Maße von Personen finanziert, die nicht Verursacher der Einleitung der größeren Regenwassermengen sind. Die Einführung einer gesonderten (gesplitteten) Abwassergebühr mit dem Maßstab „versiegelte Fläche“ für den Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung könnte zu einer Flächenentsiegelung beigetragen - was wiederum Investitionskosten einspart - und würde insgesamt zu mehr Gebührengerechtigkeit führen.