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                Der Haushalt soll künftig so rechtzeitig eingebracht und für die
                Wünsche und Anregungen der Bürger offengelegt werden, daß er in
                der ersten Gemeinderatsitzung des Jahres verabschiedet werden kann. Hierdurch
                wird ein kontinuierliches Arbeiten der Verwaltung mit den im Haushalt vom
                Gemeinderat vorgegebenen Zielen ermöglicht. Wenn sich danach die staatlichen
                Zuweisungen auf der Einnahmeseite verändern, muß eben in einem
                Nachtragshaushalt angepasst werden. 
 
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                Beim Haushalt soll die Kameralistik durch die kaufmännischer
                Buchführung abgelöst werden. Eine wirksame Kontrolle des Haushaltsvollzugs,
                d.h. eine fristgerechte und immer aktuelle Überwachung der Ausgaben und Einnahmen,
                und eine durchgängige Kosten-Leistungsrechnung ist nur mit dem System der
                kaufmännischen Buchführung zu erreichen. Daher halten wir den Übergang
                auf ein solches System für unabdingbar. 
 
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                In den Haushalt aufgenommen, unverzüglich angepackt und zügig abgewickelt
                wird eine Aufgabe nach der anderen. Die Reihenfolge, die der Gemeinderat dabei festlegt,
                kann natürlich niemals alle Interessenten und Notwendigkeiten berücksichtigen.
                Es ist aber auch niemandem wirklich gedient, wenn erst zur Jahresmitte zahlreiche Vorhaben
                angefangen und keines zu Ende geführt wird. (z. B. Hellinger, Gasthaus Adler, Feuerwehr
                Gauangelloch und St. Ilgen, Schulparkerweiterung, Schloßplatzbebauung,
                Straßensanierung, Bädersanierung, Sportplatzneubau, Friedhofserweiterungen usw.) 
 
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                Eine weitere Steigerung der Personalkosten von 20 Millionen DM hat zu unterbleiben.
                Wir Sozialdemokraten haben hierfür ein arbeitnehmerfreundliches Konzept, das
                niemanden belastet und beschränkt: (siehe 
                Stichwort: Personalposten). 
 
                - "Schattenhaushalte" (außer der Wohnbau GmbH) sind aufzulösen.
                Die VSM (Volkshochschule, Musikschule und Bücherei) ist in die Obhut der
                Stadt und in deren Haushalt zurückzuführen. Der mit der Ausgliederung
                seinerzeit verfolgte Zweck ist durch Budgetierung weiter zu verfolgen und zu erreichen. 
 
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                Stadtwerke, Bauhof und sonstige technische Dienste sind als Eigenbetrieb nach
                wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu führen. 
 
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                Bei der Bestimmung der Sätze städtischer Steuern und auch Gebühren
                - sie machen etwa 15 % + 5 % des Haushaltes aus - darf nicht nur die Einnahmenmaximierung
                und der rechnerische Kostendeckungsgrad ausschlaggebend sein. Die gesamtwirtschaftliche
                Belastung der Bürger ist vorrangig mit zu berücksichtigen. 
 
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                Dem Gemeinderat ist in der ersten Sitzung jeden Quartals eine Liste vorzulegen,
                welche namentlich sämtliche Veränderungen im Personalbe stand der Stadt
                auflistet (Eintritte, Austritte und bislang oder künftig erfülltes Aufgabengebiet).
                Der Gemeinderat als oberstes Organ der Stadt sollte informiert sein, wer bei der Stadt
                arbeitet, gleich- gültig, wer nach der Hauptsatzung für die Begründung/Beendigung
                des Arbeitsverhältnisses zuständig ist. 
 
             
            Hans-Henning Mohring  
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