Wahlprogramm 1999 - Haushalt und Finanzen

  • Der Haushalt soll künftig so rechtzeitig eingebracht und für die Wünsche und Anregungen der Bürger offengelegt werden, daß er in der ersten Gemeinderatsitzung des Jahres verabschiedet werden kann. Hierdurch wird ein kontinuierliches Arbeiten der Verwaltung mit den im Haushalt vom Gemeinderat vorgegebenen Zielen ermöglicht. Wenn sich danach die staatlichen Zuweisungen auf der Einnahmeseite verändern, muß eben in einem Nachtragshaushalt angepasst werden.
  • Beim Haushalt soll die Kameralistik durch die kaufmännischer Buchführung abgelöst werden. Eine wirksame Kontrolle des Haushaltsvollzugs, d.h. eine fristgerechte und immer aktuelle Überwachung der Ausgaben und Einnahmen, und eine durchgängige Kosten-Leistungsrechnung ist nur mit dem System der kaufmännischen Buchführung zu erreichen. Daher halten wir den Übergang auf ein solches System für unabdingbar.
  • In den Haushalt aufgenommen, unverzüglich angepackt und zügig abgewickelt wird eine Aufgabe nach der anderen. Die Reihenfolge, die der Gemeinderat dabei festlegt, kann natürlich niemals alle Interessenten und Notwendigkeiten berücksichtigen. Es ist aber auch niemandem wirklich gedient, wenn erst zur Jahresmitte zahlreiche Vorhaben angefangen und keines zu Ende geführt wird. (z. B. Hellinger, Gasthaus Adler, Feuerwehr Gauangelloch und St. Ilgen, Schulparkerweiterung, Schloßplatzbebauung, Straßensanierung, Bädersanierung, Sportplatzneubau, Friedhofserweiterungen usw.)
  • Eine weitere Steigerung der Personalkosten von 20 Millionen DM hat zu unterbleiben. Wir Sozialdemokraten haben hierfür ein arbeitnehmerfreundliches Konzept, das niemanden belastet und beschränkt: (siehe Stichwort: Personalposten).
  • "Schattenhaushalte" (außer der Wohnbau GmbH) sind aufzulösen. Die VSM (Volkshochschule, Musikschule und Bücherei) ist in die Obhut der Stadt und in deren Haushalt zurückzuführen. Der mit der Ausgliederung seinerzeit verfolgte Zweck ist durch Budgetierung weiter zu verfolgen und zu erreichen.
  • Stadtwerke, Bauhof und sonstige technische Dienste sind als Eigenbetrieb nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu führen.
  • Bei der Bestimmung der Sätze städtischer Steuern und auch Gebühren - sie machen etwa 15 % + 5 % des Haushaltes aus - darf nicht nur die Einnahmenmaximierung und der rechnerische Kostendeckungsgrad ausschlaggebend sein. Die gesamtwirtschaftliche Belastung der Bürger ist vorrangig mit zu berücksichtigen.
  • Dem Gemeinderat ist in der ersten Sitzung jeden Quartals eine Liste vorzulegen, welche namentlich sämtliche Veränderungen im Personalbe stand der Stadt auflistet (Eintritte, Austritte und bislang oder künftig erfülltes Aufgabengebiet). Der Gemeinderat als oberstes Organ der Stadt sollte informiert sein, wer bei der Stadt arbeitet, gleich- gültig, wer nach der Hauptsatzung für die Begründung/Beendigung des Arbeitsverhältnisses zuständig ist.

Hans-Henning Mohring