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Der Haushalt soll künftig so rechtzeitig eingebracht und für die
Wünsche und Anregungen der Bürger offengelegt werden, daß er in
der ersten Gemeinderatsitzung des Jahres verabschiedet werden kann. Hierdurch
wird ein kontinuierliches Arbeiten der Verwaltung mit den im Haushalt vom
Gemeinderat vorgegebenen Zielen ermöglicht. Wenn sich danach die staatlichen
Zuweisungen auf der Einnahmeseite verändern, muß eben in einem
Nachtragshaushalt angepasst werden.
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Beim Haushalt soll die Kameralistik durch die kaufmännischer
Buchführung abgelöst werden. Eine wirksame Kontrolle des Haushaltsvollzugs,
d.h. eine fristgerechte und immer aktuelle Überwachung der Ausgaben und Einnahmen,
und eine durchgängige Kosten-Leistungsrechnung ist nur mit dem System der
kaufmännischen Buchführung zu erreichen. Daher halten wir den Übergang
auf ein solches System für unabdingbar.
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In den Haushalt aufgenommen, unverzüglich angepackt und zügig abgewickelt
wird eine Aufgabe nach der anderen. Die Reihenfolge, die der Gemeinderat dabei festlegt,
kann natürlich niemals alle Interessenten und Notwendigkeiten berücksichtigen.
Es ist aber auch niemandem wirklich gedient, wenn erst zur Jahresmitte zahlreiche Vorhaben
angefangen und keines zu Ende geführt wird. (z. B. Hellinger, Gasthaus Adler, Feuerwehr
Gauangelloch und St. Ilgen, Schulparkerweiterung, Schloßplatzbebauung,
Straßensanierung, Bädersanierung, Sportplatzneubau, Friedhofserweiterungen usw.)
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Eine weitere Steigerung der Personalkosten von 20 Millionen DM hat zu unterbleiben.
Wir Sozialdemokraten haben hierfür ein arbeitnehmerfreundliches Konzept, das
niemanden belastet und beschränkt: (siehe
Stichwort: Personalposten).
- "Schattenhaushalte" (außer der Wohnbau GmbH) sind aufzulösen.
Die VSM (Volkshochschule, Musikschule und Bücherei) ist in die Obhut der
Stadt und in deren Haushalt zurückzuführen. Der mit der Ausgliederung
seinerzeit verfolgte Zweck ist durch Budgetierung weiter zu verfolgen und zu erreichen.
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Stadtwerke, Bauhof und sonstige technische Dienste sind als Eigenbetrieb nach
wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu führen.
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Bei der Bestimmung der Sätze städtischer Steuern und auch Gebühren
- sie machen etwa 15 % + 5 % des Haushaltes aus - darf nicht nur die Einnahmenmaximierung
und der rechnerische Kostendeckungsgrad ausschlaggebend sein. Die gesamtwirtschaftliche
Belastung der Bürger ist vorrangig mit zu berücksichtigen.
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Dem Gemeinderat ist in der ersten Sitzung jeden Quartals eine Liste vorzulegen,
welche namentlich sämtliche Veränderungen im Personalbe stand der Stadt
auflistet (Eintritte, Austritte und bislang oder künftig erfülltes Aufgabengebiet).
Der Gemeinderat als oberstes Organ der Stadt sollte informiert sein, wer bei der Stadt
arbeitet, gleich- gültig, wer nach der Hauptsatzung für die Begründung/Beendigung
des Arbeitsverhältnisses zuständig ist.
Hans-Henning Mohring
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