Wahlen zum Kreistag in der Stadt Leimen seit 1976
Wahlverfahren und Zahl der Mandate Die Wahl zum Kreistag erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, wobei jeder Wähler so viele Stimmen hat, wie Mandate im Wahlkreis zu vergeben sind. Nach dem Kommunalwahlrecht in Baden-Württemberg können die Wähler kumulieren (d.h. bis zu drei Stimmen auf einen Bewerber häufen) und panaschieren (d.h. Kandidaten aus verschiedenen Listen wählen). In der Gesamtgemeinde Leimen (Wahlkreis 10 des Rhein-Neckar-Kreises) sind 4 Kreisräte zu wählen. Eine Zuteilung der Kreistagsmandate auf die drei Wohnbezirke erfolgt bei diesen Wahlen nicht. Bei diesen Wahlen werden Ausgleichsmandate auf Kreisebene zugeteilt, falls durch die Ergebnisse in den Wahlkreisen des Kreises ein Ausgleich auf Kreisebene erforderlich ist. Somit können hierdurch zusätzliche Mandate nach Leimen fallen. Gesamtgemeinde Leimen Ergebnis (in %)
Mandatsverteilung
Erläuterung:
Bemerkungen:
|