SPD-Kreistagsfraktion

Das Krankenhausstrukturgesetz und seine Auswirkungen


Anfang November wurde in Berlin die Krankenhausstrukturreform, für die der Landkreis ja in Berlin vorstellig geworden war, beschlossen. Das Gesetz ist ein Beispiel für gelungene, hartnäckige Arbeit: Proteste von Betroffenen, aber auch die Briefe, Vor-Ort-Gespräche in Schwetzingen mit MdB Binding und Landesgesundheitsministerin Katrin Altpeter, und das Gespräch mit Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz im Bundesgesundheitsministerium in Berlin haben zu einem guten Ergebnis für die GRN-Kliniken geführt. Unsere vier Kliniken in Eberbach, Schwetzingen, Sinsheim und Weinheim haben nun nicht die Nachteile, die wir befürchteten und können sich auf die mit dem Gesetz besonders angestrebte Qualität konzentrieren. Erreicht worden ist unter anderem, dass der bisherige Versorgungszuschlag erhalten, und ab 2017 durch einen Pflegezuschlag in gleicher Höhe ersetzt wird. Die GRN-Kliniken werden davon ebenso profitieren wie davon, dass die Tarifentwicklung mehr als bisher in die Vergütung einfließt. Das Hygieneförderprogramm ist bis 2019 verlängert und auf die Infektionsmedizin ausgedehnt worden. Somit könnten die Krankenhäuser auch hier zusätzliches Personal ausbilden und neue Stellen schaffen. Als neue Leistung wird ein Anspruch auf pflegerische Übergangsversorgung nach einem Krankenhausaufenthalt in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen. Das heißt, wer sich künftig zu Hause n icht allein versorgen kann, hat einen Anspruch auf Kurzzeitpflege. Außerdem werden Leistungen bei der häuslichen Krankenpflege und der Haushaltshilfe verbessert, was die Versorgungslücke zwischen stationärer und ambulanter Behandlung mehr und mehr schließt.

Damit auch in Zukunft in ländlichen Regionen ein ausreichendes medizinisches Versorgungsangebot besteht, sollen Sicherstellungszuschläge vereinbart werden, wenn ein Krankenhaus wegen zu geringer Auslastung nicht auskömmlich wirtschaften kann, aber notwendig für die Bevölkerung ist. Krankenhäuser, die in einem großen Umfang Notfall-Strukturen bereithalten, sollen Zuschläge erhalten. Zudem soll eine höhere Vergütung für die ambulanten ärztlichen Leistungen in öffentlich geförderten Krankenhäusern erfolgen. Hier sind aber auch die Länder gefordert, die Umsetzung dieser Teile der Reform im Sinne der kommunalen Krankenhäuser positiv zu begleiten.


Uwe Sulzer, Kreisrat