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Tagesordnung der Gemeinderatssitzung am 27. April 2023
In ihrer Fraktionssitzung am 25.04.2023 hat die SPD-Fraktion die Gemeinderatssitzung
vom 27.04.2023 vorbereitet. Es stehen u.a. die Fachkräftegewinnung für Kinderbetreuung aus
Spanien, die Versetzung unseres Feuerwehrkommandanten Armin Nelius in den Ruhestand,
und ein Antrag für die Änderung der Friedhofssatzung auf der Tagesordnung. Hier unsere Position zu diesen Punkten:
- Kindertagesstätten – Fachkräftegewinnung aus Spanien
Die SPD-Fraktion begrüßt die Initiative der Stadt Leimen, Fachkräfte aus Spanien zu gewinnen,
um dem zunehmenden Fachkräftemangel in der Kinderbetreuung entgegenzuwirken. Wir sind froh, dass
die Stadt die Möglichkeit hat, mit Hilfe der Agentur Apontis qualifizierte Erzieherinnen und
Erzieher aus Spanien zu gewinnen, die derzeit aufgrund der schwierigen Arbeitsmarktsituation
in ihrem Heimatland keine bzw. nur eine fachfremde Arbeit finden. Durch unterschiedliche
Förderprogramme und einen Beitrag der Stadt, erhalten die Fachkräfte Sprachkurse sowie
Unterstützung beim Umzug und Jobeinstieg. Wir hoffen sehr, dass sich zehn pädagogische
Fachkräfte für unsere Kindertagesstätten in Leimen finden lassen und dass sie hier eine
neue berufliche Heimat finden werden.
- Feuerwehr – Versetzung in den Ruhestand und Bestellung eines neuen Kommandanten
Unser bisheriger Feuerwehrkommandant Armin Nelius hat zum 1. Juni um seine Versetzung
in den Ruhestand gebeten. Die SPD-Fraktion dankt im von ganzem Herzen für seine hervorragende
Arbeit und wünscht ihm alles Gute für seinen Ruhestand. Wir sind uns sicher, dass er sich
auch weiterhin für das Wohl unserer Stadt engagieren wird. Gleichzeitig begrüßen wir
Jochen Michels als neuen Feuerwehrkommandanten und wünschen ihm viel Erfolg
und alles Gute in seinem neuen Amt.
- Antrag der GALL – Grabsteine ohne ausbeuterische Kinderarbeit
Aus Asien importierte Grabsteine werden häufig unter Einsatz von zwangsweiser
Kinderarbeit mit fehlendem Arbeitsschutz hergestellt. Als 2012 ein Landesgesetz die
Kommunen in die Lage versetzte, solche Grabsteine auf den Friedhöfen zu untersagen,
hatte der Gemeinderat damals schon einen Anlauf genommen, entsprechende Vorschriften
auch in die hiesige Friedhofssatzung aufzunehmen. Ehe dies damals geschah, wurden
einige solche kommunalen Satzungen vom Verwaltungsgerichtshof für rechtswidrig erklärt,
da es dem Gericht damals für Steinmetze und Händler als unzumutbar erschien,
entsprechende Nachweise zu führen. Der Gemeinderat sah daraufhin davon ab, die
hiesige Satzung zu ändern. Dem damaligen Urteil des Verwaltungsgerichtshofes hat
das Land nunmehr durch ein neues Gesetz Rechnung getragen, durch das die Kommunen
jetzt Rechtsicherheit haben, wenn sie entsprechende Zertifizierungen vorschreiben,
und sich auch Steinmetzte und Händler auf bestimmte Zertifikate verlassen können.
Da es damit für Steinmetze und Händler nicht mehr unzumutbar ist, entsprechende Nachweise
zu führen, und die Stadt zukünftig deutlich jegliche Kinderarbeit eindämmen sollte,
unterstützen wir nachdrücklich den Antrag der GALL, in unsere Friedhofsatzung
ein entsprechendes Verbot aufzunehmen.
Für die SPD-Fraktion Lisa Werner und Peter Sandner
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