Haushaltsplan 2022
Stellungnahme der SPD-Fraktion

Dr. Peter Sandner
in der Gemeinderatssitzung
am 27. Januar 2022


Sehr geehrter Her OB Reinwald, meine sehr geehrten Damen und Herren,

obwohl es schon das dritte Mal ist, dass wir einen Haushalt im doppischen System aufstellen, und jetzt für das Jahr 2020 der erste Abschluss in doppischer Form vorliegt, so dass der Vergleich zumindest mit diesem Vorjahr einfacher wurde, befinden wir uns – Gemeinderat und Verwaltung – immer noch in einer Übergangs- und Lernphase.

Dies liegt einmal daran, dass die Eröffnungsbilanz noch nicht vorliegt und daher alle Abschreibungen nur vorläufige Zahlen sind. Zum andern haben sich seit 2020 und 2022 an etlichen Stellen Veränderungen in der Haushaltsystematik ergeben, die den Vergleich wiederum erschweren. Hinzu kommt die Ungewissheit, wie sich im laufenden Jahr die durch die Corona-Pandemie zu erwartenden Mehrausgaben trotz der zugesagten Erstattungen von Bund und Land auf den Haushalt auswirken werden. Zudem sind die Prognosen der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und damit der Steuereinahmen von Bund und Ländern, die wesentlichen Einfluss auf den städtischen Haushalt haben, mit einer noch größeren Unsicherheit als in „normalen“ Jahren behaftet.

Das Zahlenwerk des Haushalts wurde durch den Stadtkämmerer ausführlich dargestellt; daher nur wenige Zahlen von meiner Seite. Im Ergebnishaushalt ist das das grundlegende strukturelle Problem unseres Haushalts dokumentiert. Wiederum decken die ordentlichen Erträge von 68,4 Mio.€ nicht die ordentlichen Aufwendungen von 69,9 Mio.€; sie liegen um 1,5 Mio.€ darunter, etwas weniger als im Haushalt 2021, wo sie mit 2 Mio. € veranschlagt waren.

Wie schon im Vorjahr liegt bei den Erträgen die Gewerbesteuer mit 5,6 Mio.€ weit unter dem Durchschnitt vergleichbarer Großer Kreisstädte im Land. Bei der Grundsteuer B hat die gerade beschlossene Erhöhung des bisherigen Hebesatzes von 400 % um 20 %-Punkte zu zusätzlichen Einnahmen von 190 Tsd.€ geführt. Bei den Steuereinahmen, die wir nicht durch Hebesätze beeinflussen können, kann der Anteil der Einkommenssteuer um 1,2 Mio.€ höher, der Anteil der Umsatzsteuer muss dagegen um 100 Tsd.€ niedriger als im Vorjahr veranschlagt werden.

Bei den Aufwendungen dominieren die Personalausgaben, die gegenüber dem Ansatz von 2021 um 200 Tsd.€ auf 19,25 Mio.€ steigen. Das Organisationsgutachten hat ja leider keine Einsparungsmöglichkeiten aufgezeigt. Das hohe Niveau dieser Aufwendungen ist nicht nur stark gestiegenen Ausgaben für die Kinderbetreuung in Kindertagesstätten und -gärten zuzuschreiben. Aber auch an anderen Stellen hat sich das Aufgabenspektrum der Verwaltung erweitert und der Arbeitsumfang ist gestiegen, was z.B. Prüfungen, Untersuchungen, Erstellung von Plänen und Konzeptionen anbelangt, jeweils mit ständig wachsenden Anforderungen nach „gerichtsfester“ Dokumentation. Damit sollten wir uns bei der nächsten Haushaltsklausurtagung auseinandersetzen und wie wir hier gegensteuern können, z.B. mit verstärkter Digitalisierung. Bei den Unterhaltungskosten der Grundstücke und baulichen Anlagen, des unbeweglichen und beweglichen Vermögens und den Bewirtschaftungskosten für Grundstücke und baulichen Anlagen sind wir mit wenigen Ausnahmen auf einem sehr niedrigen Niveau angelangt. Dieses weiter zu drücken hieße die Substanz der städtischen Bauten und Infrastruktur in einem nicht vertretbaren Ausmaß zu gefährden.

Was die freiwilligen Leistungen und die Möglichkeit anbelangt, hier weiter zu sparen, so sind unserer Meinung nach die für Schülerbetreuung, Schulsozialarbeit, Jugendarbeit veranschlagten Finanzmittel unbedingt notwendig. Auch die Höhe der Zuschüsse an Sozialverein-Auf Augenhöhe für die Unterstützung sozial benachteiligter Menschen in Leimen und den Verein Leimen-ist-bunt für die Integration der in Leimen wohnenden Menschen mit Migrationshintergrund halten wir für gerechtfertigt und notwendig. Ebenso ist die Höhe der Zuschüsse für Stadtbücherei, Musikschule und Volkshochschule angemessen. Insgesamt hätten wir uns gewünscht, dass der Haushalt uns größere Spielräume für solche Zuschüsse eröffnet.

Kommen wir nun im Ergebnishaushalt zum ordentlichen Ergebnis, dem Saldo aus Einnahmen und Aufwendungen der laufenden Verwaltungstätigkeit, eine der wichtigen Kenngrößen des Haushalts. Das negative Ergebnis beträgt -1,55 Mio.€. Es ist damit zwar eine leichte Verbesserung zum letztjährigen Ansatz von -2 Mio.€; aber noch weit vom Idealzustand entfernt, bei dem mit einem positiven Ergebnis die Abschreibungen in Höhe 3,2 Mio. € erwirtschaftet werden sollten.

Im Finanzhaushalt mit seinen Einzahlungen und Auszahlungen, welcher der Finanzierungsplanung der Investitionen, aber auch der Planung der notwendigen liquiden Mittel dient, ist der Zahlungsmittelüberschuss eine ähnlich wichtige Kenngröße. Er hat mit 1,4 Mio.€ in etwa das Niveau des Vorjahres, liegt aber weit unter dem Ergebnis der Jahresrechnung für 2020, die hierfür 9,8 Mio.€ ausweisen. Zwar wurden im Haushalt wie in den vergangenen Jahren alle Einnahmen sehr vorsichtig veranschlagt; ob im Ergebnis der Jahresrechnung für 2022 ein ähnlich gutes Resultat erreicht werden kann, steht in den Sternen.

Kommen wir zur zentralen Frage unseres Haushalts: Wie hoch muss die Kreditaufnahme sein, um die notwendigen Maßnahmen durchführen zu können, und wie hoch darf sie sein, damit wir die Kredite auch finanzieren können? Der erste Entwurf des Haushalts im September 2021 sah noch eine bedeutend höhere Kreditaufnahme vor. Durch die internen Sparrunden während der Haushaltsberatungen ist es gelungen, die Ermächtigung zur Kreditaufnahme auf knapp 10 Mio.€ zu begrenzen. Hierin enthalten sind 2,5 Mio. € Tilgungen, sodass eine Neuverschuldung von 7,5 Mio. € übrig bleibt. Die Senkung der der Kreditaufnahme war nur durch Verschiebung von geplanten Baumaßnahmen möglich, so z.B. die Sanierung der Georgi-Tiefgarage oder der Gartenstraße. Die Höhe der geplanten Kreditaufnahme ist nach unserer Meinung aus den folgenden Gründen vertretbar. Zum einen werden durch den Bau der Gemeinschaftsschule und des Jugendzentrums vor allem Einrichtungen für Kinder und Jugendliche geschaffen. Zum anderen investieren wir in die Erschließung eines neuen Gewerbegebiets, wodurch sich die Gewerbesteuereinnahmen verbessern sollen. Diese Investitionen sind Investitionen in die Zukunft,

Bei den Baumaßnahmen ist als höchste Ausgabeposition die Fortführung des Umbaus der Geschwister-Scholl-Schule zur dreizügigen Gemeinschaftsschule zu verzeichnen, die mit 4,2 Mio.€. im Plan steht. Auch steht endlich der Neubau des Jugendtreffs Basket-II mit 600 Tsd.€ im Plan, den wir schon seit mehr als fünf Jahren vor uns herschieben. Für den Neubau der Rathausplatz-Tiefgarage steht wiederum nur eine Planungsrate im Haushalt. Streichen wir die städtische Garage, steht auch der Neubau des Stadthauses auf dem Rathausplatz wieder zur Disposition. Denn die notwendigen Stellplätze in der eigenen Tiefgarage sind integrierter Bestandteil dieses Neubaus, diese lassen sich aber nur über die städtische Tiefgarage erreichen. Der jährliche Zuschuss zur Stadtkernsanierung bleibt bei den 400 Tsd.€ wie im Vorjahr. Dies sollte zur Weiterführung der Sanierung ausreichen, wenn unser Antrag im neuen Förderprogramm Erfolg hat. An Straßenbaumaßnahmen werden zum überwiegenden Teil schon begonnene Maßnahmen fortgeführt, so die Fertigstellung des Umbaus der Römerstraße, der Erschließungsstraße des Gewerbegebiets Süd und der Verbindungsstraße Leimen-St. Ilgen. Als wichtige neue Maßnahmen sind der Umbau der Kreuzung Rohrbacherstraße/Schwetzingerstraße und Grundsanierungen von Straßen wie dem Jägerpfad im Plan enthalten, die zum Erhalt der Infrastruktur unabdingbar sind.

Die SPD-Fraktion stimmt dem Haushaltsplan und der Haushaltssatzung 2022 samt der geplanten Kreditaufnahme zu. Abschließend bedanken wir uns beim Stadtkämmerer, Herrn Veith, der Finanzdezernentin, Frau Felden, und allen Mitarbeitern der Kämmerei für die Erstellung des Haushaltsentwurfs in seinen zahlreichen Versionen. Unser Dank gilt auch Ihnen, Herr OB Reinwald, stellvertretend für alle Mitarbeiter der Stadt, die für die Erstellung des Haushalts die notwendigen Anforderungen und Angaben erarbeitet haben.