Fortschreibung des Flächennutzungsplans
Dr. Peter Sandner
Im Juli wurde im Gemeinderat die Stellungnahme der Stadt zum Entwurf der Fortschreibung des Flächennutzungsplans diskutiert. Der Plan wird vom Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim aufgestellt und steckt den Rahmen für die bauliche Entwicklung aller Gemeinden und Städte im Verbandsgebiet ab. Er wird etwa alle 15 Jahre überprüft und fortgeschrieben; der momentan gültige Plan stammt aus dem Jahr 2006. Der Plan legt somit verbindlich auch für Leimen alle Flächen fest, in denen sich die Stadt baulich entwickeln kann. Wichtig ist, den Flächennutzungsplan von Bebauungsplänen zu unterscheiden. Die Stadt kann nur die im Nutzungsplan ausgewiesenen Flächen durch Bebauungspläne überplanen und somit als bebaubare Flächen ausweisen; sie muss dies allerdings nicht tun. Bei Gewerbeflächen herrschte im Gemeinderat Konsenz darüber, die schon im aktuellen Flächennutzungsplan ausgewiesene Gewerbefläche im „Fautenbühl“ beizubehalten und eine Abrundung im „Gewerbegebiet Süd“ vorzunehmen. Auch war man sich einig darin, die bisher im Süden von Gauangelloch an der Straße nach Schatthausen für Gewerbe vorgesehene Fläche zum „Hohen Stein“ an die Straße nach Bammental zu verlagern. Was Wohnbebauung anbelangt, so sind in Leimen-Mitte und St. llgen keine Entwicklungsmöglichkeiten mehr vorhanden, diese bestehen nur in Gauangelloch. Hier gab die Abrundung der Wohnbebauung in den „Bildäckern“ keinen Anlass zur Diskussion, im Gegensatz zu der für Wohnbau ausgewiesenen Fläche in der „Weidenklinge“. Ein Teil des Gemeinderats wollte auf diese, schon im aktuellen Flächennutzungsplan ausgewiesene Fläche verzichten. Die SPD war dagegen der Auffassung, die Stadt sei gut beraten, diese Fläche bei der Fortschreibung als Option für eine zukünftige Entwicklung Im Plan zu belassen. Die SPD betonte, dass sie in den nächsten 5 bis 10 Jahren keine Notwendigkeit für einen Bebauungsplan für diese Fläche sieht, aber nicht prognostizieren kann, wie sich die Situation bei der nächsten Fortschreibungsrunde in 15 bis 20 Jahren darstellt. Und wichtig war dabei auch die Einschätzung, der niemand widersprach: Wenn die Fläche jetzt aus dem Flächennutzungsplan herausgenommen würde, dann wäre es unmöglich, sie bei der nächsten Runde wieder in den Plan aufnehmen zu lassen, selbst wenn die Stadt sie dann dringend bräuchte. Die Mehrheit des Gemeinderats hat dies ebenso gesehen und für die Beibehaltung der „Weidenklinge“ im neuen Flächennutzungsplan gestimmt. |