Adoptivmütter gehen leer aus

Karl-Heinz Wagner
in der Rathaus-Rundschau


Der Fall eines in einem Leimener Stadtteil wohnenden Ehepaares, dem die „Mütterrente“ für ein Adoptivkind verweigert wurde – siehe RNZ vom 21.11.2014 - , hat uns veranlasst, der Sache auf den Grund zu gehen. Zunächst die schlechte Nachricht: Die Versagung entspricht der Gesetzeslage. Zusätzliche Entgeltpunkte erhält gemäß § 307d des Sozialgesetzbuches VI nur, wem in der Rente eine Kindererziehungszeit für den zwölften Kalendermonat nach Ablauf des Monats der Geburt des Kindes angerechnet wurde. Eine Adoption, die erst im zweiten Lebensjahr des Kindes wirksam wurde, bleibt unberücksichtigt. Die leibliche Mutter erhält dafür einen zweiten Entgeltpunkt, auch wenn sie das Kind wenige Tage nach dessen erstem Geburtstag zur Adoption freigegeben hat, denn „Veränderungen während des zweiten Lebensjahres des Kindes bleiben außer Betracht“ so die Begründung, die dem Gesetzentwurf bei der Beratung im Deutschen Bundestag am 23.05.2014 zugrunde lag.

Dass diese Regelung mit Gerechtigkeit wenig zu tun hat, leuchtet ein. Wie sich aus der Gesetzesbegründung weiter ergibt, wollte der Gesetzgeber „aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität, da Kindererziehungszeiten über zwölf Monate hinaus noch nicht angerechnet wurden“, eine pauschale Anrechnung vornehmen, die an bereits im Versicherungsverlauf enthaltene Daten anknüpft und sich weitgehend innerhalb der Rentensystematik bewegt. „Durch die Anknüpfung an die Zuordnung des zwölften Lebensmonats erfolgt zudem eine Zuordnung, die den tatsächlichen Erziehungsverhältnissen im zweiten Lebensjahr des Kindes . . . in den ganz überwiegenden Fällen entsprechen dürfte.“

Ist es möglich, dass der Gesetzgeber Adoptionen entweder schlicht vergessen oder in ihrer Realität falsch eingeschätzt hat, denn Adoptionen in den ersten Lebensmonaten des Kindes waren jedenfalls bis 1992 die große Ausnahme? Dann bedarf das Gesetz dringend der Korrektur. Wir bleiben am Ball und bitten die SPD-Bundestagsabgeordneten in der Region um eine Stellungnahme.