Endlich: Urteil des VGH in Sachen „Alter Hartplatz“ schafft Klarheit

Dr. Peter Sandner
Fraktionssprecher


Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat die Rechtauffassung der Stadt bestätigt, dass das Bürgerbegehren gegen den Verkauf des alten Hartplatzes nicht fristgerecht innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung des Gemeinderatsbeschlusses beantragt worden und damit unzulässig sei. Die überwiegende Mehrheit des Gemeinderates mit fast der gesamten SPD-Fraktion hat also im Frühjahr 2012 das beantragte Bürgerbegehren aus diesem formalen Grund zu recht abgelehnt - ja ablehnen müssen.

Allerdings hätte der Gemeinderat damals gut daran, dem von der SPD-Fraktion kurz nach Ablehnung des Bürgerbegehrens gestellten Antrag zu folgen und einen Bürgerentscheid über den Verkauf des Grundstückes durchzuführen. Mit einem solchen Bürgerentscheid kann der Gemeinderat die Entscheidung in einer Angelegenheit, die eigentlich in seine Zuständigkeit fällt, allen wahlberechtigten Bürgern übertragen und diese in einer Abstimmung entscheiden lassen.

Damit hätte nämlich der Rechtsfrieden in unserer Stadt, der durch die Begleitumstände der Beantragung und insbesondere nach der Ablehnung des Bürgerbegehrens nachdrücklich gestört worden war, schon im Sommer des letzten Jahres wieder hergestellt werden können. Der Klage des „Bürgerbegehrens e.V.“ vor dem Verwaltungsgericht wäre damit die Grundlage entzogen worden - ebenso den vielen von diesem Verein im Verlaufe des Verfahrens veröffentlichen Vorwürfen und Stellungnahmen, in denen stets vehement das Vorgehen der Stadtverwaltung angegriffen wurde.

Nunmehr liegt das letztinstanzliche Urteil des VGH vor, das der Auffassung der Stadt recht gibt. Die SPD-Fraktion hofft, dass dieses Urteil jetzt endlich den empfindlich gestörten Rechtsfrieden in unserer Stadt wieder stiftet – wenn auch verspätet so doch endgültig.