Jahresrechnung 2011
Stellungnahme der SPD-Fraktion

Karl-Heinz Wagner
in der Gemeinderatssitzung
am 24. Januar 2014


Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren,

Bei der Verabschiedung des Haushalts im April 2011 war uns bekannt, dass 2011 ein schwieriges Jahr werden würde. Dass letztlich die umgekehrte Zuführung vom Vermögens- in den Verwaltungshaushalt mit 478.000 € deutlich niedriger ausfiel als die geplanten 2,4 Mio. €, lag an den deutlich gestiegenen Schlüsselzuweisungen vom Land. Sorgen machen wir uns trotzdem wegen der künftigen Haushalte, denn das immer noch schlechte Ergebnis ist trotz der für unsere Verhältnisse guten Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 7,2 Mio. € zustande gekommen. Wegen der negativen Zuführung musste auch die Nettoinvestitionsrate negativ ausfallen, eine Zahl, mit der wir im Vergleich zu den kreisangehörigen Gemeinden mit 20000 bis 50000 Einwohnern in Baden-Württemberg fast immer schlecht abschneiden. Investitionen konnten so nur mit Grundstücksverkäufen und Krediten finanziert werden.

Bei den Bewirtschaftungskosten hat das Rechnungsprüfungsamt (RPA) einzelne Beispiele für ungewöhnliche Steigerungen hervorgehoben, der Vergleich mit dem Rechenschaftsbericht ergibt im Schnitt Steigerungen gegenüber 2009 und 2010 im moderaten Bereich. Ein Ausreißer bleiben Wasser/Abwasser mit 190 % gegenüber 2010 und 47 % gegenüber 2009, und Steigerungen im Einzelfall von über 400 % können nicht mit fehlerhaften Zuordnungen auf die Kalenderjahre erklärt werden.

Das RPA bittet um Überprüfung der bestehenden Miet- und Pachtverträge. In der Tat ist die Abweichung zwischen Planansatz und Ergebnis in Höhe von 12 % kaum zu erklären. Sollte sich der Auftrag auch auf die Höhe der Mieten erstrecken, so ist zu bedenken, dass wir keine Luxusappartements an Vermögende vermieten und Mieterhöhungen nur begrenzt durchsetzbar sein werden, insbesondere angesichts der bereits aufgelaufenen Mietrückstände.

Ärgerlich ist der Aufwand von € 33000 für den Verkauf eines Grundstücks. Hier wäre eine Vermarktung ohne Einschaltung eines Maklers möglich gewesen.

Abschließend teilen wir die Kritik des RPA in folgenden Punkten: Der Grundsatz der Öffentlichkeit von Gemeinderatssitzungen ist einzuhalten, und aus dem kürzlich in anderer Sache ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe zur Öffentlichkeit können wir entnehmen, wann ausnahmsweise eine nicht-öffentliche Sitzung zulässig ist.

Wir danken der Kämmerei für die Erstellung des Rechenschaftsberichtes und dem RPA für die Prüfung.