Veräußerung und Bebauung des Alten Sportplatzes – ja oder nein?
Stellungnahme der SPD-Fraktion
Die Historie der bisherigen (stets mit überwältigender Mehrheit gefassten) Gemeinderats-Beschlüsse in der Frage der Veräußerung bzw. Bebauung des alten Hartplatzes wurde in der Bürgerversammlung am 13.2. ausführlich dargestellt, dem ist nichts hinzuzufügen. Wenn eine Gruppe von Bürgern glaubt, die Veräußerung und Bebauung des Alten Sportplatzes spiegele nicht die Mehrheitsmeinung der Bevölkerung wider, so ist es ihr gutes Recht, ein Bürgerbegehren mit dem Ziel eines Bürgerentscheids in dieser Sache zu beantragen. Wenn einer der Initiatoren des Bürgerbegehrens zusätzlich die Rechtmäßigkeit dieser Beschlüsse überprüfen lassen will, so ist auch dies sein gutes Recht. Wir sehen sowohl dem Ergebnis dieser Prüfung als auch dem Ergebnis eines Bürgerbescheids mit Gelassenheit entgegen. Was uns allerdings befremdet ist, dass einer der Initiatoren des Bürgerbegehrens immer wieder (z.B. in der Bürgerversammlung) die Fakten des ihm vorliegenden Gutachtens nicht zur Kenntnis nehmen will und immer wieder tendenziöse Meinungen verbreitet, die die vermeintliche „Belastung“ des Geländes und die daraus resultierenden Kosten für die „Entsorgung“ betreffen. Vom Gutachter wurde ihm in der Versammlung mehrmals ausführlich erklärt, dass auf dem Gelände keine „Altlasten“ vorhanden sind. Die in die Debatte gebrachten Furane und Dioxine liegen z.B. unterhalb der Grenzen, die für Kinderspielplätze gefordert werden. Arsen ist „geogen“, ist also keine Besonderheit dieses Geländes, sondern fast überall in Leimen und anderen Gemeinden in der Umgebung anzutreffen, in denen im Mittelalter Bergbau betrieben wurde. Aus Sicht des Gutachters besteht keinerlei Notwendigkeit, den Boden des Hartplatzes abzutragen und auf einer Deponie zu entsorgen; der Boden kann zur Auffüllung des Geländes auf Straßenniveau verwendet werden. Daher fallen auch keine Entsorgungskosten von einer Million an, wie von dem Betreffenden immer wieder hartnäckig behauptet wird. Nach Auffassung der SPD-Fraktion gibt es zur Veräußerung und Bebauung des Platzes nur die Alternative, das Gelände weiterhin als Sportplatz zu nutzen. Das heißt aber, den Platz binnen kurzem zu renovieren, also zwischen 300 und 600 Tsd, € für einen neuen Belag zu investieren (je nachdem ob der Platz mit Rasen oder Kunstrasen ausgestattet wird). Anzumerken ist, dass nur ein Kunstrasenfeld die Trainings- und Spielbedingungen des VfB und des Aramäischen Sportvereins nachhaltig verbessern würde. Der (inzwischen von dem Bürgerbegehren wohl nicht mehr weiter verfolgte) Vorschlag, auf dem Gelände einen Park anzulegen, erhöht die notwendigen Investitionen, da dann zu den Kosten für einen neuen Kunstrasenbelag im Stadion noch ca. 250 Tsd. € für die Anlage eines Parks kommen. Und das ohne einen einzigen Euro an Einnahmen. Als Konsequenz müssten geplante Baumaßnahmen wie der Bau von Kinderbetreuungseinrichtungen, die Fortführung der Stadtkernsanierung, die Renovierung von Strassen etc. weiter in die Zukunft verschoben werden. Daher gibt es nach Auffassung der SPD-Fraktion nach wie vor keinen besseren Weg als den vom Gemeinderat beschlossenen Verkauf des Geländes. Die Einahmen können dann für eine nachhaltige Verbesserung der Sportplätze des VFB verwendet werden und es bleibt noch ein erklecklicher Rest in der Größenordnung von fast einer Mio. € übrig, von dem etwa die Hälfte für den Bau der Kinderbetreuungseinrichtung bei der Realschule verwendet werden soll. Da auch schon Begriffe wie „Fasanerie II“ oder „Hochhäuser“ in die Debatte geworfen wurden, sei auch an dieser Stelle nochmals festgestellt, dass es sich nach Festlegung des Gemeinderats um eine Bebauung vorzugsweise mit Reihen- und Doppelhäusern handeln soll. Was die ursprüngliche Intention des Bürgerbegehrens anbelangt, die Bäume zu erhalten, davon war bei der Bürgerversammlung kaum mehr die Rede. Insgesamt kann es durchaus so sein, dass ein ökologischer Vergleich zwischen dem jetzigen Zustand (Sportplatz mit großem Hartplatz und nicht einheimischen Platanen und Rosskastanien) und dem geplanten Zustand (Bebauung mit Grünflächen und standortgerechten Baum- und Gebüscharten) sogar für die Bebauung spricht.
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