Leserbrief von Karl-Heinz Wagner
zum Leserbrief von Dr. Gerhard Scheurich vom 24.5.2008 in der RNZ
"s.a.b. Bäderpark - Einredeverzicht"

Karl-Heinz Wagner
Comenius-Str. 47
69181 Leimen
27. Mai 2008


Sehr geeehrter Herr Frenzel,

in der Sitzung des Gemeinderates vom 15.05.2008 haben mich Kolleginnen und Kollegen in Sachen Zuschuss an die s.a.b.Leimen zu Recht korrigiert. Den in einem Leserbrief an die RNZ erhobenen Vorwurf, ich würde wichtige Verträge nicht kennen, kann ich jedoch so nicht stehen lassen. Ich werde den Sachverhalt noch ausführlicher in der Rathaus-Rundschau Leimen darstellen und möchte hier nur folgendes klarstellen:

Bis zuletzt sahen die Vertragsentwürfe im Falle der Insolvenz der s.a.b. als eine von mehreren Optionen für die Stadt Leimen vor, den möglichen Heimfallanspruch nicht auszuüben, dadurch auch nicht für die Verbindlichkeiten der s.a.b. zu haften und keine weiteren Zuschüsse an die s.a.b. zu zahlen.

Dann kam der „Einredeverzicht“, den die finanzierende Bank beanspruchte, aufs Tapet. S.a.b. trat den Zuschussanspruch gegen die Stadt an die Bank ab, die Stadt sollte als Gegenleistung für den Heimfallanspruch die Haftung für den gesamten Zuschuss für die Dauer von 30 Jahren übernehmen. Dieser Sachverhalt wurde ausführlich behandelt, Alternativen und Beschränkungen des Einredeverzichts vorgeschlagen und wieder verworfen. Der Verzicht wurde Vertragsbestandteil.

In der Sitzung vom 15.05.2008 fiel mir nach ca. zwei Stunden lebhafter Aussprache auf der Suche nach weiteren Alternativen spontan die obige Option ein, ohne mir zu vergegenwärtigen – und diesen Fehler bemerkte ich erst nach heftigen Protesten – dass der Einredeverzicht auch bei Nichtausübung des Heimfalls gilt.

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Wagner