Ein neues Landschaftsschutzgebiet für Leimen?

Wolfgang Krauth
Nachbetrachtung zur Gemeinderatssitzung am 25.3.2004


Ein Teil unserer Stadt ist seit 1953 bereits Landschaftsschutzgebiet. Die Überarbeitung der entsprechenden Rechtsverordnung ist notwendig geworden. Damit soll eine Anpassung des Schutzgebietes an geänderte räumliche Nutzungen und eine Aktualisierung und Konkretisierung des Schutzzwecks erreicht werden. Insbesondere soll der ausufernden Siedlungstätigkeit in der Rheinebene etwas Einhalt geboten werden. Oder mit anderen Worten: Auch künftigen Generationen soll noch etwas Landschaft bewahrt und nicht alles verbaut werden, wie es in weiten Teilen unserer Stadt – besonders in den letzten 20 Jahren – geschehen ist.

Die Umsetzung der geplanten Rechtsverordnung des Landkreises würde dazu führen, dass 45 % der Gemarkung der Gesamtstadt (Wald eingeschlossen) unter Landschaftsschutz stehen. – Zu viel nach Meinung der CDU. –

Im Rahmen des Verfahrens war die Stadt Leimen aufgerufen, eine Stellungnahme abzugeben. In vier Sitzungen befasste sich Gemeinderat und Ausschüsse mit der Frage, ob man der Ausweitung der Schutzflächen zustimmen soll, oder ob eine Vergrößerung des Landschaftsschutzgebietes eine „Strangulierung“ der Entfaltungsmöglichkeiten der jetzigen und zukünftiger Generationen bedeutet.

Das Ergebnis vorweg: Mit einer Stimmer Mehrheit stimmten CDU und FDP gegen das neue – größere – Landschaftsschutzgebiet.

Der SPD-Fraktion ist diese Haltung unverständlich. Eine Stadt wie Leimen, die in den vergangenen beiden Jahrzehnten ein explosives Wachstum von Bebauung und Bevölkerung erlebt hat, wie kaum eine andere Gemeinde im Umkreis, ist in der Pflicht, für kommende Generationen noch etwas Natur und Erholungsraum übrig zu lassen. Zur jetzigen Zeit nur an die zukünftige bauliche Entwicklung zu denken ist kurzsichtig. Um so mehr, als wir das Wachstum der Vergangenheit noch nicht richtig verkraftet haben. Und das von der FDP ins Feld geführte Argument, ein Landwirt könne dann künftig eine Wiese nicht bei Bedarf in ein Feld umwandeln, geht auch an der Realität vorbei: Die Ausweitung von landwirtschaftlichen Anbauflächen ist gegenwärtig bereits weder notwendig noch ohne Genehmigung möglich.

Als Ergebnis kurzsichtiger Politik also kein neues Landschaftsschutzgebiet für Leimen? Das ist noch offen: Die abschließende Entscheidung liegt beim Landratsamt Rhein-Neckar. Zuvor wird der Verordnungsentwurf für das Landschaftsschutzgebiet „Bergstraße-Süd“ gem. § 59 Abs. 2 NatSchG für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Schauen Sie ihn sich an und bilden Sie sich selbst eine Meinung!