Gemeinsame Stellungnahme der Fraktion der SPD, GALL und FDP
"Das 9. VZP oder wir machen weiter wie bisher"

Claudia Felden, FDP
Michael Reinig, GALL
Dr. Peter Sandner, SPD
im August 2003


Das 9.Vereinzuschussprogramm (VZP) für die Jahre 2003 bis 2005 stand auf der Tagesordnung der letzten Sitzung des Gemeinderats vor der Sommerpause. Als Vorschlag der Verwaltung war eine Fassung eingebracht worden, der in einem Ausschuss des Gemeinderats schon zu Anfang des vergangenen Jahres diskutiert worden war. Diese sah im Wesentlichen eine Fortschreibung der Regelungen des bisherigen VZP vor.

Im Zug der durch die Finanzmisere erzwungenen und schon seit längerem immer wieder aufflammenden Diskussionen über Art und Umfang der freiwilligen Leistungen der Gemeinde, zu denen das VZP gehört, waren im Gemeinderat von verschiedenen Seiten immer wieder Absichtserklärungen zu hören gewesen, das VZP in Richtung einer verstärkten, eventuell sogar ausschließlichen Jugendförderung umzugestalten. GALL, FDP und SPD ergriffen nun die Gelegenheit beim Schopf, nicht nur vollmundige Absichtserklärungen zu machen – sie legten einen Vorschlag zur Umsetzung dieser Absichten vor und formulierten gemeinsam eine Alternative zur Fortschreibung des alten Programms.

Die vorgelegte Alternative sah zunächst nur eine verstärkte - nicht die ausschließliche - Ausrichtung des VZP auf die Jugendarbeit in den Vereinen vor. Im Vorschlag waren im Detail die folgenden Umschichtungen vorgesehen:

  1. 1. Der sog. Grundzuschuss, der unabhängig von Mitgliederzahl an jeden (im VZP zugelassenen) Verein ausgezahlt wird, sollte über die Laufzeit des 9. VZP in drei Stufen von jetzt 200 € pro Jahr auf 70 € herunter gefahren werden.
  2. 2. Die sog. Gestaltungszuschüsse bei Sportvereinen, die für Mannschaften in Abhängigkeit von der Spielklasse ausgezahlt werden, sollten für Erwachsenenmannschaften in etwa gleicher Weise auch auf etwa ein Drittel heruntergefahren werden - bei der höchsten Spielklasse von 3000 € auf 1000 €, in der niedrigsten von 150 € auf 50 € pro Mannschaft und Jahr.
  3. 3. Die eingesparten Gelder sollten nicht zu einer Reduzierungen der Fördermittel für das VZP führen, sondern sie sollten – über die Laufzeit des 9. VZP gerechnet – in voller Höhe zusätzlich zur Förderung der Jugendarbeit in den Vereinen zur Verfügung stehen. Hierzu sollte der Zuschuss pro Jugendlichem von 10 € auf 15 € für auswärtige Jugendliche bzw. von 15 € auf 20 € für Leimener Jugendliche pro Jahr, der Zuschuss für Jugendmannschaften von 150 € auf 200 € pro Jahr angehoben werden. Der Zuschuss für jugendliche Aktionsgruppen und für Übungsleiter von Jugendmannschaften sollte gegenüber dem Verwaltungsvorschlag ungeändert bleiben.

Unsere Motivation für die vorgeschlagenen Änderungen liegt auf der Hand.

Die Vereine bilden – auch nach Ansicht der genannten drei Fraktionen - eine wichtige Komponente im Netzwerk unserer kommunalen Gesellschaft. Sie gilt es daher so zu stärken, dass ihre Existenz gesichert ist. Allerdings sollte die Existenz der Vereine nicht ausschließlich durch das VZP gesichert werden: Hilfe zur Selbsthilfe ist daher die Devise.

Die Jugendarbeit der Vereine ist nach übereinstimmender Aussicht aller Fraktionen ein wichtiger Teil der Jugendarbeit. Jeder Jugendliche, der sich im Verein betätigt, treibt sich nicht auf der Straße herum und macht bestimmte Treffpunkte zu problematischen Orten – was Akustik, Sauberkeit oder Gesundheit zumindest in den Augen vieler Erwachsener anbelangt. Daher liegt es auch im Sinne der Stadt selbst, die Jugendarbeit in den Vereinen zu stärken. Jeder hier investierte Euro erspart vielleicht manchen wesentlichen höheren Eurobetrag in der Jugendsozialarbeit, die später Fehlentwicklungen korrigieren muss, und ist daher gut angelegt.

Ein weiterer Aspekt unseres Antrages war, im Rahmen des Beschaffungszuschusses zukünftig nicht nur Neuinvestitionen sondern auch Reparaturen zu fördern, um im Sinne von nachhaltiger Bewirtschaftung auch hierfür Anreize zu schaffen.

Bedauerlich bei der Diskussion im Gemeinderat war, dass die anderen Fraktionen zwar unsere Motivation für die verstärkte Förderung der Jugendarbeit in den Vereinen durchaus teilten und sie in allen Stellungnahmen hervorhoben, dann aber nicht bereit waren, folgerichtig die Konsequenzen für das VZP daraus zu ziehen.

Wenn die Jugendarbeit verstärkt in den Vereinen gefördert werden soll, wäre es dann nicht auch konsequent die Zuschüsse verstärkt über solche Kriterien zu bemessen, die sich wie „Anzahl Jugendlicher“ oder “Anzahl Jugendmannschaften“ direkt auf Vereinsarbeit von Jugendlichen beziehen? Wenn Vereine schon jetzt einen Großteil der VZP-Zuschüsse für die Jugendarbeit einsetzen, wäre es dann nicht auch gerechter, diese genau nach diesen Kriterien zu bemessen?

Das in die Debatte geworfene Problem, dass gewisse Vereine nur schwer Jugendarbeit leisten könnten und daher durch unseren Vorschlag benachteiligt würden, haben wir berücksichtigt: Für Vereine wie Kulturvereine, Gesangsvereine, AWO etc. haben wir den Gestaltungszuschuss nicht geschmälert (obwohl wir sicher sind, dass auch dort mit wenigen Ausnahmen die Jugendarbeit gestärkt werden könnte).

Der Unterstellung, mit unserem Vorschlag die Vereinsarbeit insgesamt zu gefährden, begegnen wir mit der Gegenfrage, ob es nicht auch im Sinne der Zukunftssicherung der Vereine selbst wäre, wenn die Jugendarbeit durch die richtigen (auch finanziellen) Anreize des VZP gestärkt würde? Ist nicht eine verstärkte Jugendarbeit die beste Strategie, einen Verein am Leben zu erhalten?

Für drei Jahre wurde die Chance vertan, diese Anreize richtig zu setzen. „Weiter wie bisher“ hieß die Devise der CDU, FWV und der SDW – so wurde auch bei diesem Tagesordnungspunkt abgestimmt und unser Vorschlag verworfen.