Nachtrag zur Stellungnahme
zum Bebauungsplan "Stadtkernsanierung Teilbereich 2"

Wolfgang Krauth
Ende Januar 2000


Nach der Sitzung habe ich leider erst erfahren, daß die Stadtverwaltung gar keine ernsthaften Bemühungen gemacht hat, den Grundstücksteil des erwähnten Stadtrates zu erwerben. Dieser wäre zu einem Verkauf durchaus bereit gewesen und die vom VGH reklamierte Trassenführung wäre gar nicht notwendig gewesen.

Die Verwaltung hat - und das ist für mich offensichtlich - den Gemeinderat unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zu dem Beschluss gebracht, den der VGH Mannheim für nichtig erklärt hat.

"Die seinerzeit etwa 10 m weiter im Osten als die jetzige Lösung in Erwägung gezogene Linienführung konnte wegen des Gebäudebestandes und der Eigentumsverhältnisse nicht weiter verfolgt werden", hieß es in der Gemeinderatsvorlage vom 30.07.1998. Das war eindeutig nicht die Wahrheit... So manipuliert man Gemeinderatsbeschlüsse.

Es ist klar zu erkennen, wer an der mißlichen Lage Schuld ist. OB Herbert Ehrbar und kein anderer.