Wahlprogramm 1999 - Das Stichwort: Nahverkehrsplan

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Bahnstrukturreform und zur Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) vom 8. Juni 1995 hat das Land Baden-Württemberg die Stadt und die Landkreise, und somit den Rhein-Neckar-Kreis, zu Aufgabenträgern im Sinne des Personenbeförderungsgesetz (PBefG) bestimmt.

Im Sinne der vorgenannten gesetzlichen Bestimmungen musste der Rhein-Neckar-Kreis einen Nahverkehrsplan, ergänzt durch einen Nahverkehrsentwicklungsplan mit einer Laufzeit von 5 Jahren erstellen mit der Maßgabe diesen in den kommenden Jahren möglichst fortzuschreiben.

Bis zum 31.12.1998 sollte ein gemeinsamer Nahverkehrsplan für den gesamten Raum des Verkehrsverbundes - VRN - aufgestellt werden.

Neben der Stadt Leimen waren an der Aufstellung des Nahverkehrsplanes alle betroffenen Partner beteiligt; vom Landkreis über die Gemeinden und Städte im Kreisgebiet bis zu den Verbundunternehmen und Vertretern des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar.

Der Gemeinderat bzw. die zuständigen Ausschüsse der Stadt Leimen, zuletzt der Ausschuss für Umwelt und Verkehr, haben sich mit diesem wichtigen Thema, nämlich der "Mobilität für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt" beschäftigt.

Wir, die SPD-Fraktion, haben unsere Meinung dazu im Gemeinderat eingebracht; sie wurde vom Gremium akzeptiert. Der Kreistag genehmigte den Nahverkehrsplan für den Rhein-Neckar-Kreis mit großer Mehrheit bis zum Jahr 2003. Die Überprüfung hat ergeben, dass im Grundsatz alle die Stadt Leimen tangierenden Aspekte berücksichtigt wurden.

Edgar Veit